Allgemeine Geschäftsbedingungen der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH (AGB)

1. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Sollten Teile dieser AGB nicht wirksam sein, so bleiben die restlichen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

2. Lieferzeit und Abnahmetermin

Lieferzeiten gelten ausschließlich als Richtwerte. Insbesondere haftet die IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH nicht für unvorhersehbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH liegen. Dies gilt unter anderem für Streik, höhere Gewalt sowie Lieferverzug der Produzenten.
Nach Ablauf der seitens der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH genannten Lieferzeit wird die Kundin / der Kunde umgehend darüber informiert. Es wird der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH automatisch eine Nachlieferfrist von vier Wochen gewährt.
Vor Ablauf dieser Nachlieferfrist sind sämtliche Ansprüche des Erwerbers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Die Kundin / der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Ablauf der vorgenannten Frist und der Setzung einer weiteren Nachfrist von vier Wochen die Lieferung nicht erfolgt und seitens des Abnehmers zuvor schriftlich per Post der Rücktritt vom Vertrag erklärt worden ist.
Ohne Nachweis von grober Fahrlässigkeit seitens der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH sind jedwede Schadenersatzansprüche oder eine Aufhebung des Vertrags in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nachweispflicht liegt hier beim Käufer. Im Falle einer Nichtabnahme bestellter Waren seitens des Käufers ist die IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche berechtigt, vom säumigen Kunden 20 % des Verkaufswertes der nicht abgenommenen Waren als Entschädigung für bereits aufgewendete Spesen sowie zur Abdeckung des entgangenen Gewinns zu fordern. Die IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH behält sich bei Lieferungen geringe Abweichung bei Maßen und Gewicht vor.

3. Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers oder des Herstellers des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers oder des Herstellers des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4. Annahmeverzug

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur Bezahlung aller Forderungen der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH aus der Lieferung zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten im Eigentum der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH. Droht ein Zugriff auf das Eigentum der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH durch Dritte, so ist die IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH unverzüglich zu verständigen.

6. Beanstandungen, Gewährleistung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Sollten Mängel festgestellt worden sein, so sind diese Mängel binnen drei Tagen nach Auslieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesem Fall ausgeschlossen. Es wird gemäß § 933 (1) ABGB vereinbart, dass für die Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übernahme bzw. Absendung der Lieferung an den Kunden Gewähr geleistet wird und im Sinne des § 933 (3) ABGB binnen dieser Frist das Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen geltend zu machen ist. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. Ist sowohl Verbesserung als auch Austausch möglich, obliegt es der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH zu entscheiden, ob dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachgekommen wird; es sei denn, dass dies verglichen mit einer anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl nach Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war und nicht später entstanden ist. Für Kaufgegenstände, die abnormen Bedingungen ausgesetzt sind, kann keine Gewährleistung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen zudem, wenn die Vorschriften für die Behandlung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht eingehalten werden. Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH nicht unverzüglich nach Feststellung eines Mangels die Möglichkeit zur Behebung eben dieses eingeräumt worden ist. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

7. Garantie

Die seitens der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH angegebene Garantie von, je nach Produkt, 2, 3 oder 5 Jahren gilt ab Kauf von der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH oder einem befugten Vertriebspartner. Die Garantie ist schriftlich per Post unter Beilage der originalen Rechnung geltend zu machen. Sämtliche durch Ausbesserung oder Austausch entstehenden Frachtspesen und allfällige Reisespesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Anspruchstellers. Wenn eine Ausbesserung (=Reparatur) aus Sicht der IRH – Infrarot- Heizungssysteme GmbH möglich erscheint, so ist das Produkt, für das Garantieansprüche geltend gemacht werden, auf Kosten des Anspruchstellers an den jeweiligen Hersteller zu versenden. Sollte eine Reparatur unmöglich sein, so werden die ausgetauschten Teile Eigentum der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH. Ausgeschlossen ist die Garantie im Falle von Beschädigungen, die durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Behandlung oder Inbetriebnahme (bspw. Überspannung oder chemische Einflüsse) entstanden sind. Rechnungen für durch dritte Personen vorweggenommene Instandsetzungen werden nicht anerkannt. Die Bestimmungen der Gewährleistung bleiben von dieser Garantiezusage unberührt.

8. Haftung

Eine allfällige Schadenersatzpflicht der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Nachweispflicht liegt beim Anspruchstellenden.

9. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10. Preise, Zahlungsbedingungen

Sämtliche von der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH genannten Preise gelten ab Werk oder Lager der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH und sind, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu verstehen. Weiters sind Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungen, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht in den angeführten Preisen enthalten. Der Kaufpreis ist inklusive oben genannter Nebenkosten im Voraus nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

11. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des zuständigen österreichischen Ministeriums über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, bei der ersten Mahnung einen Betrag von € 30,00 sowie 4% Verzugszinsen pro Jahr, bei der zweiten Mahnung zusätzlich € 45,00 sowie 4% Verzugszinsen pro Jahr ab der ersten Mahnung zu leisten. Der Besteller ist verpflichtet, während aufrechtem, unerfülltem Vertragsverhältnis jede Änderung seiner Anschrift bekannt zu geben und hat sämtliche Kosten, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, selbst zu tragen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Mahnung keine Zahlung leistet.

12. Rücktritt

Konsumentenrecht: Hat ein Käufer, der Konsument ist, seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen zwei Wochen erklärt werden. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit.
Folgen des Rücktritts: Tritt der Kunde zurück, so hat er die empfangene Leistung zurückzusenden oder nach Wahl der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH zur Abholung bereit zu halten. Der Kunde hat ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Wertminderung zu zahlen. Die Kosten der Rücklieferung hat der Kunde zu tragen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten worden ist.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH.  Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

14. Recht der Übertragung

Der Verkäufer ist berechtigt, die aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf eine andere Gesellschaft oder eine dritte Person zu überbinden. Der Verkäufer wird vier Wochen nach Bekanntgabe dieses Rechtsnachfolgers von seinen Pflichten entbunden, sofern der Käufer bis dahin keinen begründeten, schriftlichen Einspruch erhebt.

15. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Die zur vertraglichen Abwicklung erforderlichen Daten werden elektronisch verarbeitet und können nach Bedarf für den Zweck der Verwaltung und Kundenbetreuung auch an ein Unternehmen der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH oder einen offiziellen Vertriebspartner der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH weitergeleitet werden. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

16. Kombination von anderen Preisnachlässen mit Aktionen

Eine Kombination von seitens der IRH – Infrarot – Heizungssysteme GmbH gewährten Preisnachlässen in Sonderaktionen mit anderen Preisnachlässen ist ausnahmslos ausgeschlossen. Sollte im Rahmen einer Aktion ein Preisnachlass seitens der IRH – Infrarot – Heizungssysteme GmbH gewährt werden, so sind sämtliche anderen veröffentlichen Preisnachlässe oder Kostenübernahmen hinfällig.

17. Altgeräteverordnung

Die Firma IRH – Infrarot-Heizungssysteme GmbH ist von der Verpflichtung zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten („Zug um Zug“) bei Kauf eines Neugerätes ausgenommen, da unsere Verkaufsfläche weniger als 150m² beträgt. § 5 (2) EAG-VO .

18. Online Streitbeilegungsplattform

Die Firma IRH – Infrarot Heizungssysteme GmbH weist auf die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommision hin. Diese ist unter dem Link http://ec.europa.eu/odr aufrufbar.